Bendrosios sąlygos (AGB)

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Fassung 2026-10-04 · Stand: 4. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung der Software boo.time als Software-as-a-Service durch die

booCloud GmbH, Jägerlauf 72b, 22851 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Gockel (nachfolgend „Anbieter“),

gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten dieses Angebots. Mit Vertragsschluss sichert der Kunde zu, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware boo.time (time.boocloud.de/pricing) über das Internet zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang umfasst die Web-Anwendung sowie – nach Maßgabe der gebuchten Stufe – die mobile App (iOS/Android) und die Terminalfunktion (Stempelterminal mit Ausweis-Scan).

(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach der gebuchten Leistungsstufe (Base, Advanced, Professional). Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Leistungsbeschreibung der jeweiligen Stufe ist unter time.boocloud.de abrufbar und Bestandteil des Vertrags.

(3) Der Anbieter kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4) Die Software wird als überlassene Leistung im Wege des Fernzugriffs bereitgestellt (SaaS). Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes oder auf Installation beim Kunden besteht nicht. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht.

(5) Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Software und der Leistungsstufen stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Registrierung des Kunden und Annahme durch den Anbieter oder durch Freischaltung des Zugangs. Bei Vertragsschluss über die Website bestätigt der Kunde die Geltung dieser AGB und die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung durch elektronische Bestätigung; der Zeitpunkt der Bestätigung wird gespeichert.

§ 4 Kostenlose Testphase

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden zu Beginn des Vertrags eine kostenlose Testphase mit vollem Funktionsumfang ein. Die Dauer der Testphase beträgt sechzig (60) Tage, sofern nicht anders vereinbart ist.

(2) Die Software wird dem Kunden während der Testphase kostenfrei zur Verfügung gestellt.

(3) Der Kunde kann den Vertrag während der Testphase jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (§ 126b BGB) kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam; eine begonnene Testphase begründet keine Zahlungspflicht.

(4) Mit Ablauf des Testzeitraums endet der Vertrag. Ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis findet nicht statt. Der Anbieter weist den Kunden vor Ablauf der Testphase in Textform auf das bevorstehende Ende hin und fragt an, ob die Nutzung fortgesetzt werden soll. Das kostenpflichtige Nutzungsverhältnis nach § 5 kommt zustande, wenn der Kunde über das Buchungsformular eine Leistungsstufe bucht und der Anbieter die Buchung annimmt. Bucht der Kunde bis zum Ablauf der Testphase keine Leistungsstufe, endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase, ohne dass es einer Kündigung bedarf; der Zugang wird gesperrt. Für die Daten des Kunden gilt § 17.

§ 5 Laufzeit und Kündigung des kostenpflichtigen Vertrags

(1) Mit der Buchung einer Leistungsstufe nach § 4 Abs. 4 wird der Vertrag als kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Entgelten trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in erheblichem Umfang in Verzug gerät oder einer der in § 12 genannten Sperrgründe vorliegt.

(4) Kündigungen sind zu richten an kontakt@boocloud.de.

§ 6 Preise, Abrechnung und Zahlung

(1) Nach Ablauf der Testphase gelten die unter time.boocloud.de/pricing abrufbaren Preise des Anbieters. Das Entgelt setzt sich zusammen aus einer monatlichen Grundgebühr je rechtlich selbstständigem Unternehmen, das der Kunde in der Software führt, und einem Entgelt je aktivem Nutzer und Kalendermonat nach Maßgabe der gebuchten Leistungsstufe. Eine Mindestanzahl an Nutzern ist nicht erforderlich.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Als aktiver Nutzer gilt jeder im Abrechnungsmonat freigeschaltete (aktive) Mitarbeiterzugang. Deaktivierte Nutzer werden ab dem Folgemonat nicht mehr berechnet. Terminalkonten sowie Zugänge, für die keine Arbeitszeitvereinbarung hinterlegt ist, werden nicht berechnet.

(4) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Rechnungen werden dem Kunden in Textform bzw. als elektronische Rechnung übermittelt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Beginn eines Kalendermonats in Textform anzupassen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung mit Wirkung zu deren Inkrafttreten zu kündigen; hierauf wird der Anbieter in der Ankündigung hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Preisänderung als angenommen.

(6) Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Reaktions- bzw. Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.

(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich per E-Mail an kontakt@boocloud.de zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

(4) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Anbieter innerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 2 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung in Bearbeitung nehmen (Reaktionszeit) und schnellstmöglich beheben. Geht die Meldung außerhalb der Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Störung.

(5) Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden in der Regel binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

(6) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.

§ 8 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Benutzerkonten und die Vergabe von Zugriffsrechten innerhalb seiner Organisation selbst verantwortlich. Er hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, insbesondere gegenüber seinen Beschäftigten, verantwortlich.

(3) Der Kunde hat die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, aktueller Browser) in eigener Verantwortung bereitzustellen.

(4) Der Kunde hat die Daten, die er unabhängig von der Software benötigt – insbesondere zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten –, in eigener Verantwortung regelmäßig über die in der Software vorgesehenen Exportfunktionen zu sichern.

§ 9 Zeiterfassung – Verantwortlichkeit des Kunden, keine Rechtsberatung

(1) Der Anbieter stellt mit der Software technische Funktionen zur Erfassung und Verwaltung von Arbeitszeiten und Abwesenheiten bereit. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Erfassung, Aufzeichnung und Aufbewahrung der Arbeitszeiten seiner Beschäftigten – insbesondere nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und den hierzu ergangenen Vorgaben der Rechtsprechung – trägt der Kunde als Arbeitgeber.

(2) Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung der Funktionalität, jedoch keine Rechtsberatung und keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Art der Nutzung der Software den individuellen arbeits-, sozial-, steuer- oder tarifrechtlichen Anforderungen des Kunden genügt. Die Auswahl, Konfiguration und Anwendung der Software im konkreten Betrieb obliegt dem Kunden.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Einführung und während des Einsatzes der Software etwaige Mitbestimmungsrechte – insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – zu wahren und, soweit ein Betriebsrat besteht, die erforderliche Betriebsvereinbarung abzuschließen. Der Einsatz eines Systems zur Zeiterfassung kann als technische Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift mitbestimmungspflichtig sein.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Beschäftigten über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren (Art. 13, 14 DSGVO).

§ 10 Freistellung

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich von Ansprüchen seiner Beschäftigten sowie von Aufsichtsbehörden festgesetzten Bußgeldern – frei, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Pflichten aus § 8 oder § 9 verletzt hat, insbesondere die von ihm veranlasste Datenverarbeitung rechtswidrig war oder die von ihm eingestellten Inhalte und Daten Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(2) Der Anbieter wird den Kunden über eine Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Verteidigung geben. Der Kunde stellt dem Anbieter unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung, die für die Prüfung und Abwehr der Ansprüche erforderlich sind. Diese Klausel gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 11 Datenschutz

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten der Beschäftigten des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Der Kunde ist insoweit Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.

(2) Die Einzelheiten regelt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nebst den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).

(3) Für die eigenen Verarbeitungen des Anbieters (Registrierungs- und Administratordaten, Newsletter, Betriebsdaten) gilt die Datenschutzerklärung unter time.boocloud.de/privacy.

§ 12 Sperrung des Zugangs

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

  • a) bestimmungswidrigem Gebrauch der Software entgegen § 13 Abs. 2,
  • b) technischer Manipulation der Software oder dem Einbringen von Schadsoftware,
  • c) Nutzung der Software durch Nichtberechtigte trotz Abmahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist,
  • d) Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden,
  • e) Zahlungsverzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts von mehr als dreißig (30) Tagen ab Fälligkeit trotz Mahnung.

(2) Der Anbieter wird die Sperrung nach Möglichkeit vorher androhen und auf das mildeste geeignete Mittel beschränken. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht des Kunden und das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 5 Abs. 3) unberührt.

(3) Der Anbieter hebt die Sperrung unverzüglich auf, sobald der Sperrgrund entfallen ist.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für seine jeweils aktiven Nutzer (§ 6 Abs. 3) einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser sowie – nach Maßgabe der gebuchten Leistungsstufe – über die mobile App und die Terminalfunktion zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet. Insbesondere ist die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der Software an Dritte ausgeschlossen.

§ 14 Gewährleistung

(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

(2) Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

§ 15 Haftung während der kostenlosen Testphase

(1) Während der kostenlosen Testphase (§ 4) stellt der Anbieter die Software unentgeltlich zur Verfügung. Abweichend von § 16 haftet der Anbieter in diesem Zeitraum – unabhängig vom Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Beschränkung entspricht dem gesetzlichen Leitbild der Haftung bei unentgeltlicher Leistungserbringung (§§ 521, 599 BGB).

(2) Unberührt von der Beschränkung nach Absatz 1 bleibt die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung im Umfang einer übernommenen Garantie sowie die Haftung nach Art. 82 DSGVO und nach sonstigem zwingenden Recht.

(3) Mit Beginn des kostenpflichtigen Nutzungsverhältnisses (§ 4 Abs. 4, § 5) gilt für die weitere Vertragslaufzeit die Haftungsregelung des § 16.

§ 16 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Falle eines Datenverlustes ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.

(5) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO sowie nach sonstigem zwingenden Recht bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 17 Datenrückgabe und Löschung bei Vertragsende

(1) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und bis zum Wirksamwerden der Beendigung jederzeit seine Daten über die dafür in der Software vorgesehenen Funktionen in maschinenlesbarer Form exportieren (insbesondere vollständiger Datenexport je Beschäftigtem, Auswertungen und Lohndaten sowie Download der gespeicherten Dokumente). Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – insbesondere nach § 16 Abs. 2 ArbZG und § 147 AO – erforderlichen Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren und zu sichern.

(2) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Anbieter sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe des AVV (dokumentierte Mandantenlöschung) spätestens dreißig (30) Tage nach Vertragsende, sofern der Kunde nicht zuvor in Textform eine frühere Löschung verlangt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Norderstedt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben (§ 11, AVV) bleiben hiervon unberührt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Im Falle der vollständigen Übertragung wird der Anbieter den Kunden hierüber vorab in Textform informieren; der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich zu kündigen.

(5) Erklärungen des Anbieters gegenüber dem Kunden können wirksam per E-Mail an die vom Kunden zuletzt hinterlegte Kontaktadresse übermittelt werden. Für Kündigungen und sonstige fristauslösende oder fristwahrende Erklärungen gelten die gesetzlichen Zugangsregeln; eine Zugangsfiktion wird insoweit nicht vereinbart.

(6) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.